Beschluss der Kommission vom 17. Dezember 2009 zur Festlegung des Restbetrags, der beim Abschluss der aus dem Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL) finanzierten Übergangsprogramme zur Entwicklung des ländlichen Raums an die Tschechische Republik, Ungarn und Slowenien zu zahlen bzw. von diesen wiedereinzuziehen ist (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2009) 10032) (Nur der slowenische, tschechische und ungarische Text sind verbindlich) (2009/984/EU)
Da Estland, Zypern, Lettland, Litauen, Malta, Polen und die Slowakei die abschließende Ausgabenerklärung und den Antrag auf Schlusszahlung nicht bis zum 15. Oktober 2008 vorgelegt haben, müssen die betreffenden Programme in einem späteren Beschluss zum Abschluss vorgeschlagen werden.
Erwägungsgrund 6 32009D0984
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