Erwägungsgrund 1 32010D0230
In der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 sind allgemeine Regeln für die Durchführung amtlicher Kontrollen festgelegt, mit denen die Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen überprüft werden soll; diese Regeln zielen insbesondere darauf ab, Risiken für Mensch und Tier zu vermeiden, zu beseitigen oder auf ein annehmbares Maß zu verringern, faire Praktiken im Futtermittel- und Lebensmittelhandel zu gewährleisten sowie die Interessen der Verbraucher zu wahren. Gemäß Artikel 51 der genannten Verordnung kann die Kommission für das Personal der mitgliedstaatlichen Behörden, die für die in der Verordnung vorgesehenen amtlichen Kontrollen zuständig sind, Ausbildungs- bzw. Schulungskurse veranstalten, zu denen auch Teilnehmer aus Drittländern, insbesondere Entwicklungsländern, zugelassen werden können. Inhalte dieser Kurse können vor allem das Futtermittel- und Lebensmittelrecht der Union sowie die Bestimmungen über Tiergesundheit und Tierschutz sein.