Erwägungsgrund 4 32010D0230
Mit dem Beschluss 2004/858/EG der Kommission vom 15. Dezember 2004 zur Einrichtung einer als „Exekutivagentur für das Gesundheitsprogramm“ bezeichneten Exekutivagentur für die Verwaltung der Gemeinschaftsmaßnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit gemäß der Verordnung (EG) Nr. 58/2003 des Rates wurde die Exekutivagentur für Gesundheit und Verbraucher (im Folgenden „die Agentur“) eingerichtet.