Erwägungsgrund 6 32010D0230
Da das Arbeitsprogramm 2010 einen hinreichend genauen Rahmen vorgibt, ist der vorliegende Beschluss ein Finanzierungsbeschluss im Sinne von Artikel 90 der Durchführungsbestimmungen.
Da das Arbeitsprogramm 2010 einen hinreichend genauen Rahmen vorgibt, ist der vorliegende Beschluss ein Finanzierungsbeschluss im Sinne von Artikel 90 der Durchführungsbestimmungen.