Erwägungsgrund 5 32010D0230
Des Weiteren wurden der Agentur mit dem Beschluss K(2008) 4943 der Kommission vom 9. September 2008 bestimmte Verwaltungs- und Programmdurchführungsaufgaben im Hinblick auf die Schulungsmaßnahmen im Bereich der Lebensmittelsicherheit gemäß der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 übertragen. Daher sollte der Agentur für das Jahr 2010 ein Betriebskostenzuschuss zur Finanzierung der Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Programm „Bessere Schulung für sicherere Lebensmittel“ gewährt werden.