Art. 19 32011D1194
Mitgliedstaaten, die nicht an der zwischenstaatlichen Initiative zum Europäischen Kulturerbe-Siegel von 2006 (im Folgenden zwischenstaatliche Initiative ) teilgenommen haben, können im Jahr 2013 bis zu vier Stätten für die Zuerkennung des Siegels in die Vorauswahl aufnehmen.
Mitgliedstaaten, die an der zwischenstaatlichen Initiative teilgenommen haben, können im Jahr 2014 bis zu vier Stätten für die Zuerkennung des Siegels in die Vorauswahl aufnehmen. Sie können Stätten vorschlagen, denen bereits im Rahmen der zwischenstaatlichen Initiative ein Siegel zuerkannt wurde.
Alle in den Absätzen 1 und 2 genannten Stätten werden von der europäischen Jury nach denselben Kriterien bewertet wie alle anderen Stätten, und sie durchlaufen auch dasselbe Verfahren, das für die übrigen Stätten gilt.
Erfüllt eine der in den Absätzen 1 und 2 genannten Stätten nicht die Kriterien oder werden zusätzliche Informationen benötigt, so leitet die europäische Jury über die Kommission einen Dialog mit dem betreffenden Mitgliedstaat ein, um zu prüfen, ob die Bewerbung vor einer Entscheidung verbessert werden kann. Erforderlichenfalls können Besuche bei der betreffenden Stätte durchgeführt werden.