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Die Europäische Union wirkt auf der Siebten Überprüfungskonferenz insbesondere darauf hin sicherzustellen, dass sich die Vertragsstaaten des BWÜ (im Folgenden „Vertragsstaaten“) mit den folgenden prioritären Maßnahmen befassen:
Vertrauensbildung in Bezug auf die Einhaltung des BWÜ,
Unterstützung seiner Umsetzung auf nationaler Ebene und
Förderung seiner weltweiten Anwendung.
Auf der Grundlage des in den Artikeln 1 bis 8 dargelegten Standpunkts macht die Union Vorschläge zu spezifischen, konkreten und durchführbaren Regelungen für…
Die Union unterstützt zur Förderung der Einhaltung des BWÜ Folgendes:
Förderung der weltweiten Anwendung;
Förderung der weltweiten Anwendung des BWÜ.
Auf der Grundlage des in diesem Beschluss genannten Standpunkts legen die Union und ihre Mitgliedstaaten Vorschläge zu spezifischen, konkreten und…
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