Beschluss des Rates vom 28. Juni 2011 zur Festlegung des Standpunkts der Europäischen Union in dem durch das Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Chile andererseits eingerichteten Gemischten Verwaltungsausschusses für gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Fragen mit Bezug auf die Änderung des Anhangs IV Anlage V Buchstabe A des Assoziationsabkommens (Text von Bedeutung für den EWR) (2011/449/EU)
Gemäß Artikel 7 Absatz 4 Unterabsatz 2 des SPS-Abkommens EU-Chile ist die Anlage V Buchstabe A des SPS-Abkommens EU-Chile dahingehend zu ändern, dass vorrangige Sektoren oder Teilsektoren festgelegt werden, bevor Konsultationen zur Bewertung der Gleichwertigkeit eingeleitet werden können. Der Sektor „Fischereierzeugnisse“ und sein Teilsektor „Muscheln“ sollten daher in die Prioritätenliste in der genannten Anlage aufgenommen werden.
Erwägungsgrund 7 32011D0449
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