Beschluss des Rates vom 28. Juni 2011 zur Festlegung des Standpunkts der Europäischen Union in dem durch das Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Chile andererseits eingerichteten Gemischten Verwaltungsausschusses für gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Fragen mit Bezug auf die Änderung des Anhangs IV Anlage V Buchstabe A des Assoziationsabkommens (Text von Bedeutung für den EWR) (2011/449/EU)
Anhang IV des Assoziierungsabkommens enthält ein Abkommen über gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen im Handel mit Tieren, tierischen Erzeugnissen, Pflanzen, pflanzlichen Erzeugnissen und sonstigen Waren sowie über den Tierschutz (im Folgenden: „das SPS-Abkommen EU-Chile“) festgelegt.
Erwägungsgrund 2 32011D0449
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