Erwägungsgrund 8 32011D0449
Die Union sollte daher mit Bezug auf die Änderung des Anhangs IV Anlage V Buchstabe A des Assoziationsabkommens die in dem beigefügten Entwurf eines Beschlusses des Gemischten Verwaltungsausschusses vertreten. —
Die Union sollte daher mit Bezug auf die Änderung des Anhangs IV Anlage V Buchstabe A des Assoziationsabkommens die in dem beigefügten Entwurf eines Beschlusses des Gemischten Verwaltungsausschusses vertreten. —