Erwägungsgrund 4 32011D0842
Der Rat hat am 13. Dezember 2011 festgestellt, dass das Fürstentum Liechtenstein die einschlägigen Voraussetzungen in einem jeden der genannten Bereiche erfüllt hat.
Der Rat hat am 13. Dezember 2011 festgestellt, dass das Fürstentum Liechtenstein die einschlägigen Voraussetzungen in einem jeden der genannten Bereiche erfüllt hat.