Erwägungsgrund 4 32012D0711
Der Verhaltenskodex für Waffenausfuhren ist am 8. Dezember 2008 durch den rechtsverbindlichen Gemeinsamen Standpunkt 2008/944/GASP des Rates abgelöst worden, der gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern vorsieht. In dem Gemeinsamen Standpunkt 2008/944/GASP werden acht Kriterien festgelegt, anhand deren Ausfuhranträge für konventionelle Waffen zu prüfen sind. Ferner enthält er ein Mitteilungs- und Konsultationsverfahren für Verweigerungen von Waffenausfuhrgenehmigungen sowie Transparenzmaßnahmen wie beispielsweise die jährliche Veröffentlichung eines Jahresberichts der EU über Waffenausfuhren.