Erwägungsgrund 3 32012D0711
In der vom Europäischen Rat auf seiner Tagung vom 15. und 16. Dezember 2005 angenommenen Strategie der Europäischen Union zur Bekämpfung der Anhäufung von Kleinwaffen und leichten Waffen und zugehöriger Munition sowie des unerlaubten Handels damit heißt es, dass die Union auf regionaler und internationaler Ebene sowohl die Verschärfung der Ausfuhrkontrolle unterstützen als auch die Anwendung der Kriterien des Verhaltenskodex für Waffenausfuhren propagieren sollte, indem unter anderem Drittländer bei der Ausarbeitung der einschlägigen nationalen Rechtsvorschriften unterstützt und Maßnahmen für mehr Transparenz gefördert werden.