Erwägungsgrund 13 32012D0776
Um eine reibungslose Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit der Mitgliedstaaten und der Türkei zu gewährleisten, ist es erforderlich, spezielle Bestimmungen über die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und der Türkei sowie über die Zusammenarbeit zwischen den betreffenden Personen und den Trägern des zuständigen Staates zu erlassen.