Erwägungsgrund 3 32012D0776
Artikel 39 des Zusatzprotokolls regelt die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit der Türkei und der Mitgliedstaaten und legt die Grundsätze für diese Koordinierung fest.
Artikel 39 des Zusatzprotokolls regelt die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit der Türkei und der Mitgliedstaaten und legt die Grundsätze für diese Koordinierung fest.