Erwägungsgrund 7 32012D0776
Die in Beschluss Nr. 3/80 enthaltenen Durchführungsbestimmungen müssen aktualisiert werden, damit sie den Entwicklungen im Bereich der Koordinierung der sozialen Sicherheit in der Europäischen Union Rechnung tragen.
Die in Beschluss Nr. 3/80 enthaltenen Durchführungsbestimmungen müssen aktualisiert werden, damit sie den Entwicklungen im Bereich der Koordinierung der sozialen Sicherheit in der Europäischen Union Rechnung tragen.