Erwägungsgrund 5 32012D0776
Als ersten Schritt zur Umsetzung des Artikels 39 des Zusatzprotokolls hat der Assoziationsrat am 19. September 1980 den Beschluss Nr. 3/80 über die Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften auf die türkischen Arbeitnehmer und auf deren Familienangehörige (im Folgenden „Beschluss Nr. 3/80“) erlassen.