Art. 14 32013D0306
Überprüfung
Die Durchführung dieses Beschlusses und seine Kohärenz mit anderen von der Union in der Region geleisteten Beiträgen werden regelmäßig überprüft. Die Sonderbeauftragte unterbreitet dem Rat, der Kommission und dem Hohen Vertreter bis Ende Dezember 2013 einen Zwischenbericht und am Ende des Mandats der Sonderbeauftragten einen umfassenden Bericht über die Ausführung des Mandats.