32013D0306 — InhaltsübersichtGesetzgeltende FassungErwägungsgrund 2 32013D0306Beschluss 2013/306/GASP des Rates vom 24. Juni 2013 zur Verlängerung des Mandats der Sonderbeauftragten der Europäischen Union für Zentralasien Artikel 1Erwägungsgrund 2 Das Mandat der Sonderbeauftragten sollte für einen weiteren Zeitraum von 12 Monaten verlängert werden. Artikel 1Erwägungsgrund 2