32013D0306 — InhaltsübersichtGesetzgeltende FassungArt. 15 32013D0306InkrafttretenBeschluss 2013/306/GASP des Rates vom 24. Juni 2013 zur Verlängerung des Mandats der Sonderbeauftragten der Europäischen Union für Zentralasien Artikel 14Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.Sie gilt ab dem 1. Juli 2013 . Artikel 14