Art. 10 Abs. 1 31976D0431Der Ausschuß und die Arbeitsgruppen tagen am Sitz der Kommission auf Einladung des Ausschußvorsitzenden.
Art. 4 Abs. 5 32007D0071BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 20. Dezember 2006 zur Einsetzung einer wissenschaftlichen Expertengruppe für Ursprungsbezeichnungen, geografische Angaben und garantierte traditionelle Spezialitäten (2007/71/EG)
Die Sitzungen der Gruppe und ihrer Untergruppen finden im Allgemeinen an einem der Dienstorte der Kommission oder deren Dienststellen zu den von der Kommission…
Art. 5 Abs. 5 32007D0320BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 22. März 2007 zur Einsetzung der Sachverständigengruppe der Mitgliedstaaten für Digitalisierung und digitale Bewahrung (2007/320/EG)
Die Sitzungen der Gruppe und ihrer Untergruppen finden in der Regel nach den von der Kommission festgelegten Modalitäten und Terminen in Räumlichkeiten der…
Art. 5 Abs. 5 32012D0286BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 31. Mai 2012 über die Einrichtung einer Sachverständigengruppe zur Gefahrenabwehr im Landverkehr (2012/286/EU)
Die Gruppe wird von der Kommission einberufen und tritt in der Regel in ihren Räumlichkeiten zusammen. Sie tagt mindestens zweimal jährlich. Die Kommission…
Art. 4 Abs. 5 32008D0365BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 30. April 2008 zur Einsetzung einer Expertengruppe „Finanzwissen“ (2008/365/EG)
Die Sitzungen der Gruppe und der Untergruppen finden in der Regel gemäß den von der Kommission festgelegten Modalitäten und Terminen in den Räumlichkeiten der…