Erwägungsgrund 8 32014D0113
Die wissenschaftlichen Gutachten zu Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitskräfte müssen auf den ethischen Grundsätzen höchste Fachkompetenz, Unabhängigkeit, Objektivität und Transparenz fußen, wie in der „Mitteilung der Kommission über die Einholung und Nutzung von Expertenwissen durch die Kommission — Grundsätze und Leitlinien — „Eine bessere Wissensgrundlage für eine bessere Politik“ “ ausgeführt ist, und sie müssen mit den Grundsätzen bewährter Verfahren der Risikobewertung übereinstimmen.