Erwägungsgrund 5 32014D0136
Der Handel mit Rohdiamanten in Grönland sollte daher im Einklang mit den Unionsvorschriften zur Umsetzung des KP-Zertifikationssystems für den internationalen Handel mit Rohdiamanten betrieben werden. Dementsprechend sollte der Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 2368/2002 mit der Verordnung (EU) Nr. 257/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates für die Zwecke des Zertifikationssystems auf das Gebiet Grönlands ausgeweitet werden.