Erwägungsgrund 10 32014D0215
Am 5. März 2014 kündigte die Kommission angesichts der drastischen Verschlechterung der ukrainischen Zahlungsbilanz ein Hilfspaket an, das die von der Union vorgeschlagene Makrofinanzhilfe umfasst. Dieses Hilfspaket wurde auf der außerordentlichen Tagung des Europäischen Rates am 6. März 2014 verabschiedet. Es umfasst Finanzhilfen von 11 Mrd. EUR für den Zeitraum 2014-2020 einschließlich eines Gesamtbetrags von bis zu 1,565 Milliarden EUR an Zuschüssen für denselben Zeitraum, die aus dem Europäischen Nachbarschaftsinstrument, der Nachbarschaftsinvestitionsfazilität, dem Instrument für Stabilität und Frieden und den Mitteln für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik bereitgestellt werden.Die Auszahlung der Makrofinanzhilfe, die im Rahmen des Beschlusses 2002/639/EG und des Beschlusses Nr. 646/2010/EU bereitgestellt werden soll, kann erfolgen, sobald das IWF-Programm vorliegt.