Erwägungsgrund 14 32014D0215
Die Höhe der Makrofinanzhilfe der Union wird auf der Grundlage einer vorherigen Schätzung des verbleibenden Außenfinanzierungsbedarfs der Ukraine festgelegt; außerdem wird die Fähigkeit des Landes zur Selbstfinanzierung aus eigenen Mitteln, insbesondere den ihm zur Verfügung stehenden internationalen Reserven, berücksichtigt. Die Makrofinanzhilfe der Union sollte die vom IWF und der Weltbank bereitgestellten Programme und Mittel ergänzen. Bei der Festlegung der Höhe der Finanzhilfe wird die Notwendigkeit einer angemessenen Lastenverteilung zwischen der Union und anderen Gebern berücksichtigt. Auch ein bereits bestehender Einsatz anderer Außenfinanzierungsinstrumente der Union in der Ukraine und die Wertschöpfung durch das gesamte Engagement der Union werden einbezogen.