Erwägungsgrund 3 32014D0215
Nach dem Rücktritt der vorherigen Regierung ernannte das ukrainische Parlament am 22. Februar 2014 einen neuen Interimspräsidenten und am 27. Februar 2014 eine neue Regierung. Auch wenn die ukrainische Verfassung von 2004 wieder in Kraft gesetzt und für den 25. Mai 2014 Präsidentschaftswahlen angekündigt wurden, ist in der Ukraine keine politische Stabilität eingekehrt, da ihre Souveränität und ihre territoriale Integrität kürzlich von der Russischen Föderation verletzt wurden.