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1. Die Teilnahme an GLRGs als Einzelinstitut oder als Leitinstitut einer Bietergruppe unterliegt bestimmten Obergrenzen für die Kreditaufnahme. Die für einen einzelnen Teilnehmer geltenden Obergrenzen für die Kreditaufnahme werden anhand von Daten zu ausstehenden Beträgen anrechenbarer Kredite und der anrechenbaren Nettokreditvergabe des einzelnen Teilnehmers ermittelt. Die für das Leitinstitut einer Bietergruppe geltenden Obergrenzen für die Kreditaufnahme werden anhand der aggregierten Daten zu ausstehenden Beträgen anrechenbarer Kredite und der anrechenbaren Nettokreditvergabe aller Mitglieder der Bietergruppe ermittelt. Sofern Änderungen der Zusammensetzung einer Bietergruppe gemäß Artikel 3 Absatz 5 oder Absatz 6 anerkannt wurden, werden alle nachfolgenden Berechnungen der Obergrenzen für die Kreditaufnahme anhand der Bilanzdaten der Bietergruppe in ihrer neuen Zusammensetzung durchgeführt. Die für jeden Teilnehmer in Bezug auf jedes GLRG geltenden Obergrenzen für die Kreditaufnahme werden als Höchstbietungsbetrag für den jeweiligen Teilnehmer angesehen und die in Anhang I Abschnitt 5.1.4 der Leitlinie EZB/2011/14 festgelegten Bestimmungen über Gebote, die den Höchstbietungsbetrag überschreiten, finden Anwendung. 2. Bei den beiden aufeinander folgenden GLRGs, die im September und Dezember 2014 durchgeführt werden sollen, ist jeder Teilnehmer berechtigt, einen Betrag aufzunehmen, der ein anfängliches Kreditlimit in der Summe nicht übersteigt. Das anfängliche Kreditlimit jedes Teilnehmers beträgt 7 % des Gesamtbetrags seiner am 30. April 2014 ausstehender anrechenbarer Kredite. Anhang I enthält die entsprechenden technischen Berechnungen. Ein anfängliches Kreditlimit, das nicht in Anspruch genommen wurde, steht in nachfolgenden GLRGs nicht zur Verfügung. 3. In Bezug auf jedes nachfolgende GLRG, das vierteljährlich im Zeitraum zwischen März 2015 und Juni 2016 durchgeführt wird, ist jeder Teilnehmer berechtigt, ein zusätzliches Kreditlimit in Anspruch zu nehmen. Das zusätzliche Kreditlimit jedes Teilnehmers ist der höhere Betrag aus i) Null und ii) dem Dreifachen der kumulierten anrechenbaren Nettokreditvergabe dieses Teilnehmers zwischen dem 1. Mai 2014 und dem jeweiligen Zuteilungsstichtag, die über die nach Absatz 4 bestimmte Referenzgröße hinausgeht, abzüglich von Beträgen, die zuvor im Rahmen von GLRGs aufgenommen wurden, die im Zeitraum ab März 2015 durchgeführt werden. Anhang I enthält die einschlägigen technischen Berechnungen. 4. Die Referenzgröße eines Teilnehmers wird anhand der anrechenbaren Nettokreditvergabe im zwölfmonatigen Zeitraum vom 1. Mai 2013 bis zum 30. April 2014 (nachfolgend der „Bezugszeitraum für die Referenzgröße“) wie folgt bestimmt:
Für Teilnehmer, die für den Bezugszeitraum für die Referenzgröße eine positive anrechenbare Nettokreditvergabe melden oder die nach dem 1. Mai 2013 gegründet wurden, ist die anwendbare Referenzgröße null.
Für Teilnehmer, die für den Bezugszeitraum für die Referenzgröße eine negative anrechenbare Nettokreditvergabe melden, wird die Referenzgröße ermittelt, indem die durchschnittliche monatliche anrechenbare Nettokreditvergabe eines jeden Teilnehmers im Bezugszeitraum für die Referenzgröße bestimmt wird und dieser Durchschnittswert mit der Anzahl der zwischen dem 30. April 2014 und dem Ende des Zuteilungsreferenzmonats verstrichenen Monate multipliziert wird. Diese Formel gilt für die Zuteilungsreferenzmonate bis einschließlich April 2015. Danach bleibt die Referenzgröße unverändert bei dem am 30. April 2015 erreichten Wert. In Anhang I werden die einschlägigen technischen Berechnungen beschrieben.
Die Referenzgröße für die Nettokreditvergabe eines Teilnehmers wird anhand der anrechenbaren Nettokreditvergabe im ersten Bezugszeitraum wie folgt bestimmt: a)…
„Referenzgröße für die Nettokreditvergabe“ : der Betrag der anrechenbaren Nettokreditvergabe, den ein Teilnehmer im Zeitraum vom 1. Februar 2016 bis zum 31.…
Die Teilnehmer an den GLRGs unterliegen Obergrenzen für die Kreditaufnahme. Sie können ein anfängliches Kreditlimit im Rahmen von zwei GLRGs in Anspruch nehmen,…
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung in Kraft. ANHANG I DURCHFÜHRUNG DER GEZIELTEN LÄNGERFRISTIGEN REFINANZIERUNGSGESCHÄFTE 1. Berechnung der…
1. Teilnehmer an GLRGs, deren kumulierte anrechenbare Nettokreditvergabe im Zeitraum vom 1. Mai 2014 bis zum 30. April 2016 unter der am 30. April 2016 für sie…
In Anhang I Nummer 1 (Berechnung der Obergrenzen für die Kreditaufnahme) erhält die zweite Tabelle folgende Fassung: „k Monat des GLRG Zuteilungsreferenzmonat…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.