Erwägungsgrund 4 32016D0010
Der Gesamtbetrag, der im Rahmen aller GLRG II aufgenommen werden kann, wird anhand des Gesamtbetrags am 31. Januar 2016 ausstehender anrechenbarer Kredite eines Teilnehmers am nichtfinanziellen privaten Sektor abzüglich aller Beträge, die der GLRG-II-Teilnehmer zuvor im Rahmen der ersten zwei im September und Dezember 2014 gemäß dem Beschluss EZB/2014/34 durchgeführten GLRGs aufgenommen hat und die am Abwicklungstag eines GLRG II noch ausstehen, ermittelt.