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In Bezug auf die in September 2014 und Dezember 2014 durchgeführten GLRGs gilt der Zinssatz, der sich aus dem zum Zeitpunkt der Tenderankündigung geltenden Hauptrefinanzierungssatz für das jeweilige GLRG zuzüglich eines festen Spreads von 10 Basispunkten zusammensetzt, für die Laufzeit des jeweiligen Geschäfts. In Bezug auf die von März 2015 bis Juni 2016 durchgeführten GLRGs gilt der Zinssatz, der sich aus dem zum Zeitpunkt der Tenderankündigung geltenden Hauptrefinanzierungssatz für das jeweilige GLRG zusammensetzt, für die Laufzeit des jeweiligen Geschäfts. Zinsen sind nachträglich zum Laufzeitende des Geschäfts fällig, oder, sofern einschlägig, bei vorzeitiger Rückzahlung wie in den Artikeln 6 und 7 vorgesehen.
Artikel 5 erhält folgende Fassung: Zinsen In Bezug auf die in September 2014 und Dezember 2014 durchgeführten GLRGs gilt der Zinssatz, der sich aus dem zum…
Vorbehaltlich Absatz 2 gilt für den Betrag, der im Rahmen des jeweiligen GLRG II aufgenommen wird, der Zinssatz, der sich aus dem zum Zeitpunkt der…
Der Zinssatz für jedes GLRG II wird gemäß den in diesem Beschluss dargelegten Grundsätzen auf Basis der Kreditvergabe des Teilnehmers im Zeitraum vom 1. Februar…
Zur Förderung der Wirksamkeit der gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäfte (GLRGs) hat der EZB-Rat am 22. Januar 2015 beschlossen, den auf den…
Nach Ablauf der in Artikel 21 Absätze 2, 3 und 5 festgelegten Fristen ist der betreffende Mitgliedstaat zur Zahlung von Zinsen nach folgenden Bedingungen…
Wird die Rückzahlung verspätet geleistet, so werden für die Zeit ab dem Fälligkeitsdatum bis zum Tag der tatsächlichen Zahlung Verzugszinsen fällig. Dabei wird…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.