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Das PSK nimmt unter der Verantwortung des Rates die politische Aufsicht über die Tätigkeiten des SATCEN wahr und erteilt politische Empfehlungen zu den Prioritäten des SATCEN.
Der Hohe Vertreter legt gemäß den Zuständigkeiten des Hohen Vertreters für die GASP und insbesondere für die GSVP die operative Richtung des SATCEN unbeschadet der in diesem Beschluss festgelegten Zuständigkeiten des Verwaltungsrats und des Direktors des SATCEN fest. Insbesondere legt der Hohe Vertreter auf der Grundlage der in Absatz 1 genannten Empfehlungen und unter Berücksichtigung des Umfangs der zur Verfügung stehenden Mittel die Prioritäten zwischen den an das SATCEN gerichteten Anfragen gemäß vom Verwaltungsrat regelmäßig überarbeiteten Aufgabenleitlinien fest.
Im Rahmen der Wahrnehmung seiner Aufgaben gemäß diesem Artikel erstattet der Hohe Vertreter dem Rat bei Bedarf, mindestens jedoch alle sechs Monate, Bericht, der auch die Beurteilung des Verwaltungsrats hinsichtlich der Umsetzung der politischen Empfehlungen nach Absatz 1 und der operativen Richtung nach Absatz 2 durch das SATCEN umfasst.
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