Erwägungsgrund 3 32014D0075
Das Institut sollte eine eigene Rechtspersönlichkeit besitzen und unbeschadet der Zuständigkeiten des Rates und des Hohen Vertreters seine Arbeit in völliger wissenschaftlicher Unabhängigkeit ausführen.
Das Institut sollte eine eigene Rechtspersönlichkeit besitzen und unbeschadet der Zuständigkeiten des Rates und des Hohen Vertreters seine Arbeit in völliger wissenschaftlicher Unabhängigkeit ausführen.