Art. 22 32014D0401
Berichterstattung
Der Hohe Vertreter unterbreitet dem Rat bis zum 31. Juli 2019 einen Bericht über die Arbeit des SATCEN, dem erforderlichenfalls geeignete Empfehlungen für dessen weitere Entwicklung beizufügen sind.
Der Hohe Vertreter unterbreitet dem Rat bis zum 31. Juli 2019 einen Bericht über die Arbeit des SATCEN, dem erforderlichenfalls geeignete Empfehlungen für dessen weitere Entwicklung beizufügen sind.