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Das SATCEN leistet Unterstützung bei der Entscheidungsfindung und bei Aktionen der Union im Bereich der GASP und insbesondere der GSVP, einschließlich Krisenbewältigungsmissionen und -operationen der Europäischen Union, indem es auf Anfrage des Rates oder des Hohen Vertreters im Einklang mit Artikel 3 gegebenenfalls Produkte und Dienstleistungen, die aus der Nutzung einschlägiger weltraumgestützter Systeme und Zusatzdaten, einschließlich Satelliten- und Luftaufnahmen, stammen, sowie damit in Verbindung stehende Dienstleistungen bereitstellt.
Im Rahmen des Auftrags des SATCEN weist der Hohe Vertreter auf Anfrage und soweit es die Kapazität des SATCEN zulässt und unbeschadet der Kernaufgaben des SATCEN gemäß Absatz 1 das SATCEN auch an, Produkte und Dienstleistungen bereitzustellen für:
einen Mitgliedstaat, den Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD), die Kommission oder für EU-Agenturen oder -Einrichtungen, mit denen das SATCEN gemäß Artikel 18 zusammenarbeitet;
Drittstaaten, die den im Anhang enthaltenen Bestimmungen über die Assoziierung an der Arbeit des SATCEN zugestimmt haben;
internationale Organisationen wie die Vereinten Nationen, die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa und die Nordatlantik-Vertragsorganisation (NATO) bei Anfragen, die für den Bereich der GASP und insbesondere der GSVP von Belang sind.
Das SATCEN kann auch gemäß Artikel 18 und unbeschadet der Kernaufgaben des SATCEN gemäß Absatz 1 mit der Kommission und anderen Unionsagenturen oder -einrichtungen oder den Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um ein Höchstmaß an Synergie und Komplementarität mit anderen Tätigkeiten der EU, die einen Bezug zum SATCEN haben, sowie in Bereichen, in denen die Tätigkeiten des SATCEN von Bedeutung für diese Tätigkeiten der EU sind, besonders in den Bereichen Raumfahrt und Sicherheit, zu erreichen.
Zur Durchführung der Geschäfte in Brüssel verfügt das SATCEN über ein Verbindungsbüro in Brüssel.
Nach der Auflösung der WEU erfüllt das SATCEN die administrativen Aufgaben nach Artikel 23. Das für die Weiterführung der verbleibenden Verwaltungsaufgaben zuständige Referat ist in Brüssel angesiedelt.
Das SATCEN ist nach Genehmigung durch den Verwaltungsrat für die Durchführung der von der Union auf dem Gebiet der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik…
In Artikel 20 wird nach Absatz 2 der folgende Absatz eingefügt: „(2a) Das SATCEN ist nach Genehmigung durch den Verwaltungsrat für die Durchführung der von der…
Auf Vorschlag des Hohen Vertreters oder eines Mitgliedstaats und nach Zustimmung des Verwaltungsrates kann das SATCEN Arbeitsbeziehungen zu Einrichtungen der…
Das SATCEN sollte für die Umsetzung der von der Union auf dem Gebiet der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik geschlossenen internationalen Übereinkünfte…
Die Arbeit des SATCEN als eine eigenständige europäische Kapazität, die Produkte und Dienstleistungen bereitstellt, die aus der Nutzung einschlägiger…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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