Erwägungsgrund 13 32014D0534
Die Höhe der Makrofinanzhilfe der Union wird auf Grundlage einer umfassenden quantitativen Bewertung des verbleibenden Außenfinanzierungsbedarfs Tunesiens festgesetzt, wobei seine Möglichkeiten, sich mit eigenen Mitteln zu finanzieren, sowie insbesondere die ihm zur Verfügung stehenden Währungsreserven berücksichtigt werden. Die Makrofinanzhilfe der Union sollte die Programme und Mittel des IWF und der Weltbank ergänzen. Bei der Festsetzung der Höhe der Makrofinanzhilfe wird außerdem der zu erwartende Finanzbeitrag multilateraler Geber berücksichtigt und darauf geachtet, dass eine faire Lastenteilung zwischen der Union und den übrigen Gebern bestehen muss, dass bereits zuvor andere Außenfinanzierungsinstrumente der Union in Tunesien eingesetzt wurden und dass das Engagement der Union insgesamt einen zusätzlichen Nutzen bringt.