Erwägungsgrund 17 32014D0534
Eine Vorbedingung für die Gewährung der Makrofinanzhilfe der Union sollte darin bestehen, dass Tunesien über wirksame demokratische Mechanismen einschließlich eines parlamentarischen Mehrparteiensystems und des Rechtsstaatsprinzips verfügt und die Achtung der Menschenrechte garantiert. Außerdem sollten zu den spezifischen Zielen der Makrofinanzhilfe der Union die Stärkung der Effizienz, Transparenz und Rechenschaftspflicht der öffentlichen Finanzverwaltungssysteme in Tunesien und die Förderung von Strukturreformen mit dem Ziel der Unterstützung eines nachhaltigen, breitenwirksamen Wachstums, der Schaffung von Arbeitsplätzen und der Haushaltskonsolidierung gehören. Ob die Vorbedingung erfüllt ist und diese Ziele erreicht werden, sollte von der Kommission regelmäßig überwacht werden.