Erwägungsgrund 7 32014D0534
Im April 2013 schlossen die tunesischen Behörden und der Internationale Währungsfonds (IWF) eine nicht der Vorsorge dienende Bereitschaftskreditvereinbarung (im Folgenden „IWF-Programm“) mit einer Laufzeit von drei Jahren über 1146 Mio. SZR (Sonderziehungsrechte) zur Unterstützung des wirtschaftlichen Anpassungs- und Reformprogramms Tunesiens. Das IWF-Programm verfolgt dasselbe Ziel wie die Makrofinanzhilfe der Union, nämlich die Abfederung kurzfristiger Zahlungsbilanzschwierigkeiten, und die Umsetzung weitreichender Korrekturmaßnahmen steht im Einklang mit dem Ziel der Makrofinanzhilfe der Union.