Erwägungsgrund 11 32014D0534
Da auch nach der Bereitstellung von Mitteln durch den IWF und andere multilaterale Einrichtungen und trotz Umsetzung entschlossener wirtschaftlicher Stabilisierungs- und Reformprogramme durch Tunesien eine beträchtliche Außenfinanzierungslücke in der Zahlungsbilanz Tunesiens verbleibt, wird die für Tunesien bereitzustellende Makrofinanzhilfe der Union (im Folgenden „Makrofinanzhilfe der Union“) unter den gegenwärtigen außergewöhnlichen Umständen als angemessene Antwort auf das Ersuchen Tunesiens, den wirtschaftlichen Stabilisierungsprozess im Zusammenwirken mit dem IWF-Programm zu unterstützen, angesehen. Die Makrofinanzhilfe der Union würde die wirtschaftliche Stabilisierung und die Strukturreformagenda Tunesiens in Ergänzung der im Rahmen der Finanzierungsvereinbarung mit dem IWF bereitgestellten Mittel unterstützen.