Erwägungsgrund 3 32014D0059
Lasereinrichtungen, insbesondere in der Hand zu haltende batteriebetriebene Laserpointer, die das Risiko einer Schädigung des Augenlichts oder der Haut bergen, sind für Verbraucher mittlerweile unschwer erhältlich.
Lasereinrichtungen, insbesondere in der Hand zu haltende batteriebetriebene Laserpointer, die das Risiko einer Schädigung des Augenlichts oder der Haut bergen, sind für Verbraucher mittlerweile unschwer erhältlich.