Erwägungsgrund 4 32014D0059
Die derzeit geltende Norm für Lasereinrichtungen (EN 60825-1:2007 „Sicherheit von Lasereinrichtungen — Teil 1: Klassifizierung von Anlagen und Anforderungen“) schreibt vor, dass die von Lasereinrichtungen ausgehende Gefahr bewertet werden muss und dass Lasereinrichtungen mit geeigneten Warnhinweisen versehen sein und mit Benutzungsanweisungen geliefert werden müssen, die alle relevanten Sicherheitsinformationen enthalten. Die Übereinstimmung mit dieser Norm gewährleistet jedoch nicht, dass sich eine Lasereinrichtung von Verbrauchern sicher verwenden lässt.