Erwägungsgrund 4 32015D0740
Aus Gründen der Klarheit sollten die restriktiven Maßnahmen, die mit dem Beschluss 2014/449/GASP verhängt wurden, und die restriktiven Maßnahmen, die die Resolution 2206 (2015) vorsieht, in einem einzigen Rechtsinstrument zusammengefasst werden.