Erwägungsgrund 3 32014D0837
Das Vereinigte Königreich kann dem Rat mitteilen, dass es sich an den Rechtsakten beteiligen möchte, die für das Vereinigte Königreich nicht mehr gelten.
Das Vereinigte Königreich kann dem Rat mitteilen, dass es sich an den Rechtsakten beteiligen möchte, die für das Vereinigte Königreich nicht mehr gelten.