Erwägungsgrund 6 32014D0837
Da das Vereinigte Königreich dem Rat nicht mitgeteilt hat, dass es sich an den Beschlüssen 2008/615/JI und 2008/616/JI des Rates und am Rahmenbeschluss 2009/905/JI des Rates (im Folgenden „Prüm-Beschlüsse“) beteiligen möchte, gelten diese ab dem 1. Dezember 2014 nicht mehr für das Vereinigte Königreich. Angesichts der praktischen und operativen Bedeutung der Prüm-Beschlüsse für die öffentliche Sicherheit der Union und insbesondere für die Gefahrenabwehr, die Strafverfolgung sowie die Verhütung, Aufdeckung und Untersuchung von Straftaten hat der Rat in dem Beschluss 2014/836/EU beschlossen, dass das Vereinigte Königreich in einer umfassenden Durchführbarkeitsstudie zu prüfen hat, welchen Nutzen und welche praktischen Vorteile ihm aus einer erneuten Beteiligung an den Prüm-Beschlüssen erwachsen würden und welche Schritte hierzu erforderlich wären; die Ergebnisse der Untersuchung sind bis zum 30. September 2015 zu veröffentlichen. Sollte die Durchführbarkeitsstudie zu einem positiven Ergebnis führen, wird das Vereinigte Königreich bis zum 31. Dezember 2015 darüber beschließen, ob es dem Rat binnen vier Wochen gemäß Artikel 10 Absatz 5 des Protokolls Nr. 36 mitteilt, dass es sich an den Prüm-Beschlüssen beteiligen möchte.