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Die Kommission akzeptiert den von Deutschland vorgelegten und in Anhang II dargelegten Anpassungsplan für die Jahre 2013 und 2014.
Anträge auf Anpassung der nationalen Programme 2005-2006 müssen der Kommission spätestens bis zum 31. Oktober 2005 unterbreitet werden, um für das folgende Jahr…
Die Kommission übermittelt dem Europäischen Parlament und dem Rat die Ergebnisse aller Anpassungen gemäß Absatz 1.
Die Kommission akzeptiert den von Deutschland angemeldeten Anpassungsplan für den Zeitraum 2011-2019. Deutschland unterrichtet die Kommission über die Umsetzung…
Die Kommission akzeptiert die von Frankreich angemeldeten Anpassungspläne. Frankreich informiert die Kommission innerhalb der in Artikel 12 genannten Fristen…
Die Anwendung von Artikel 3 erfordert keinen Beschluss der Kommission zur Genehmigung einer Programmanpassung. Nach vorheriger Genehmigung durch den Gemeinsamen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.