Beschluss (EU) 2015/163 der Kommission vom 21. November 2014 über die Vereinbarkeit der von Polen gemäß Artikel 14 der Richtlinie 2010/13/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung audiovisueller Mediendienste (Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste) getroffenen Maßnahmen mit dem Unionsrecht
Innerhalb der Frist von drei Monaten nach dieser Notifizierung prüfte die Kommission die Vereinbarkeit dieser Maßnahmen mit dem Unionsrecht, und zwar insbesondere im Hinblick auf ihre Verhältnismäßigkeit und die Transparenz des nationalen Anhörungsverfahrens.
Erwägungsgrund 2 32015D0163
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