Erwägungsgrund 4 32015D1763
Am 23. Juli 2015 äußerte die Europäische Union ihr Bedauern darüber, dass die burundische Regierung die einschlägigen Beschlüsse der Afrikanischen Union und der Ostafrikanischen Gemeinschaft, die den Weg für glaubwürdige und alle Parteien einbeziehende Wahlen geebnet hätten, noch nicht vollständig umgesetzt hat.