Erwägungsgrund 3 32015D1763
Am 22. Juni 2015 äußerte der Rat sich äußerst besorgt über die Zahl der Opfer und der bekannt gewordenen Fälle schwerer Menschenrechtsverletzungen seit Beginn der Krise, insbesondere über die Übergriffe, die den Sicherheitskräften und Mitgliedern der Imbonerakure angelastet werden. Der Rat bekräftigte ferner, dass er entschlossen ist, gegebenenfalls gezielt restriktive Maßnahmen gegen diejenigen zu verhängen, deren Handlungen zu Gewalt und Repression und zu schweren Menschenrechtsverletzungen geführt haben oder führen könnten und/oder die Suche nach einer politischen Lösung in dem von der Afrikanischen Union und der Ostafrikanischen Gemeinschaft vorgeschlagenen Rahmen behindern.