Art. 17 Abs. 3 32013D0488BESCHLUSS DES RATES vom 23. September 2013 über die Sicherheitsvorschriften für den Schutz von EU-Verschlusssachen (2013/488/EU)
Der Sicherheitsausschuss organisiert seine Tätigkeit so, dass er Empfehlungen zu speziellen Sicherheitsfragen geben kann. Er setzt eine Fachuntergruppe für…
Art. 43 Abs. 4 32024R2747VERORDNUNG (EU) 2024/2747 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 9. Oktober 2024 zur Schaffung eines Rahmens von Maßnahmen für einen Binnenmarkt-Notfall und die Resilienz des Binnenmarkts und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2679/98 des Rates (Verordnung über Binnenmarkt-Notfälle und die Resilienz des Binnenmarkts) (Text von Bedeutung für den EWR)
Das Gremium ist an die Sicherheitsvorschriften der Kommission zum Schutz von Verschlusssachen der Europäischen Union und nicht als Verschlusssache eingestuften…
Art. 4 32005D0752BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 24. Oktober 2005 zur Einsetzung einer Expertengruppe „Elektronischer Geschäftsverkehr“ (2005/752/EG)
Den Vorsitz in der Gruppe führt ein Vertreter der Kommission. Die Gruppe kann in Abstimmung mit der Kommission Arbeitsgruppen einsetzen und mit der Untersuchung…
Art. 18 Abs. 5 32021R0887VERORDNUNG (EU) 2021/887 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. Mai 2021 zur Einrichtung des Europäischen Kompetenzzentrums für Industrie, Technologie und Forschung im Bereich der Cybersicherheit und des Netzwerks nationaler Koordinierungszentren
Vertreter der Kommission und anderer Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union, insbesondere der ENISA, können von der strategischen Beratungsgruppe…
Art. 3 Abs. null 32015D0443Grundsätze für die Sicherheit in der Kommission
5. Die Kommissionsdienststellen stellen sicher, dass bei der Entwicklung und Durchführung von politischen Strategien, Beschlüssen, Programmen, Projekten und…