Art. 18 32015D0443
Die Generaldirektion Humanressourcen und Sicherheit ist insbesondere zuständig für
die Entwicklung der Sicherheitsstrategie der Kommission, der Durchführungsvorschriften und der Sicherheitshinweise;
die Sammlung von Informationen für die Abschätzung von Bedrohungen und Risiken sowie von Informationen über Sachverhalte, die die Sicherheit in der Kommission beeinträchtigen könnten;
die Gewährleistung der Abwehr elektronischer Überwachung und des Schutzes aller Websites der Kommission unter angemessener Berücksichtigung von Bedrohungsanalysen und Hinweisen auf gegen die Interessen der Kommission gerichteten unbefugten Handlungen;
die Bereitstellung eines täglich rund um die Uhr für Kommissionsdienststellen und -bedienstete bereitstehenden Notfalldienstes für alle sicherheitsrelevanten Aspekte;
die Durchführung von Sicherheitsmaßnahmen zur Minderung von Sicherheitsrisiken sowie die Entwicklung und Wartung geeigneter KIS nach Maßgabe ihres operativen Bedarfs insbesondere in den Bereichen physische Zugangskontrolle, Verwaltung von Sicherheitsermächtigungen und Behandlung sensibler Informationen und Verschlusssachen der EU;
die Sensibilisierung, Organisation von Übungen, Bereitstellung von Schulungen und Beratung zu allen sicherheitsbezogenen Aspekten mit dem Ziel, eine Sicherheitskultur zu fördern und einen Grundstock von in Sicherheitsfragen angemessen geschulten Mitarbeitern aufzubauen.
Die Generaldirektion Humanressourcen und Sicherheit sorgt unbeschadet der Zuständigkeiten anderer Kommissionsdienststellen extern für die Zusammenarbeit
mit den Sicherheitsabteilungen der anderen Organe, Einrichtungen und Agenturen der Union in Fragen der Sicherheit von Personen, Vermögenswerten und Informationen in der Kommission;
mit Sicherheits-, Nachrichten- und Bedrohungsanalysediensten (einschließlich nationaler Sicherheitsbehörden der Mitgliedstaaten) von Drittländern und internationalen Organisationen und Einrichtungen in Fragen der Sicherheit von Personen, Vermögenswerten und Informationen in der Kommission;
mit Polizei- und sonstigen Notfalldiensten in Bezug auf alle die Sicherheit der Kommission berührenden Routine- und Notfallaspekte;
mit den Sicherheitsstellen anderer Organe, Einrichtungen und Agenturen der Union, der Mitgliedstaaten sowie von Drittländern in Bezug auf Maßnahmen zur Abwehr von Cyberangriffen, die Auswirkungen auf die Sicherheit in der Kommission haben können;
in Bezug auf die Entgegennahme, Analyse und Weiterleitung von die Sicherheit in der Kommission berührenden Informationen über Terrorismus und Spionage;
in Bezug auf die im Beschluss (EU, Euratom) 2015/444 der KommissionBeschluss (EU, Euratom) 2015/444 der Kommission vom 13. März 2015 über Sicherheitsvorschriften zum Schutz von Verschlusssachen der EU (siehe Seite 53 dieses Amtsblatts). näher erläuterten Fragen im Zusammenhang mit der Behandlung von Verschlusssachen.
Die Generaldirektion Humanressourcen und Sicherheit ist für die Sicherheit der nach Maßgabe dieses Artikels übermittelten Informationen und personenbezogenen Daten verantwortlich.