Art. 54 Abs. 1 32021D0509BESCHLUSS (GASP) 2021/509 DES RATES vom 22. März 2021 zur Einrichtung einer Europäischen Friedensfazilität und zur Aufhebung des Beschlusses (GASP) 2015/528
Jeder Operationsbefehlshaber führt Buch über die Mittelübertragungen, die er von der Fazilität erhält, über die von ihm gebundenen Ausgaben, die getätigten…
Art. 15 Abs. 4 32021D0509BESCHLUSS (GASP) 2021/509 DES RATES vom 22. März 2021 zur Einrichtung einer Europäischen Friedensfazilität und zur Aufhebung des Beschlusses (GASP) 2015/528
Jeder Operationsbefehlshaber führt Buch über die Mittel, die er von der Fazilität erhält, über die von ihm gebundenen Ausgaben, die getätigten Zahlungen und die…
Art. 34 Abs. 2 32015D0528Gemeinsame operative Kosten
Der Verwalter überweist dem Befehlshaber der Operation auf Antrag die zur Ausführung der Ausgaben einer Operation erforderlichen Beträge; diese werden vom…
Art. 8 Abs. 4 32015D0528Befehlshaber der Operation
Außer in hinreichend begründeten und vom Sonderausschuss auf Vorschlag des Verwalters gebilligten Fällen nutzt der Befehlshaber der Operation das im Rahmen von…
Art. 39 Abs. 2 32021D0509BESCHLUSS (GASP) 2021/509 DES RATES vom 22. März 2021 zur Einrichtung einer Europäischen Friedensfazilität und zur Aufhebung des Beschlusses (GASP) 2015/528
Der Rechnungsführer für Operationen erstellt mit Unterstützung der Operationsbefehlshaber die Jahresabschlüsse der Operationen und der Unterstützungsmaßnahmen…