Erwägungsgrund 15 32021D0509
Die Union sollte bestrebt sein, ihr auswärtiges Handeln so zu gestalten, dass damit die größtmögliche Wirkung erzielt wird, indem sie die Kohärenz und Komplementarität der Fazilität und der aus dem Unionshaushalt gespeisten Finanzierungsinstrumente für das auswärtige Handeln, insbesondere der Verordnung zur Schaffung des Instruments für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit, sowie gegebenenfalls anderer Unionsmaßnahmen sicherstellt. Der Rat sollte für effektive Kohärenz auf allen Ebenen sorgen, und das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK) sollte strategische Leitlinien für die militärischen Operationen und Unterstützungsmaßnahmen der Union, die über die Fazilität finanziert werden sollen, vorgeben, um insbesondere die Kohärenz und Komplementarität der GASP einschließlich der GSVP zu gewährleisten.